Voraussetzungen für die Zulassung zur Zucht:
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Die nachfolgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein, bevor der Hund zur Zucht zugelassen und die Zuchtzulassung in der Ahnentafel eingetragen wird. Die Reihenfolge, in der die Voraussetzungen erfüllt werden, ist nicht vorgeschrieben. Im Idealfall allerdings liegen sämtliche Untersuchungsergebnisse sowie ein Ausstellungsergebnis mit dem Mindestformwert am Tag der Phänotyp- und Verhaltens-Beurteilung vor, so dass die
Zuchtzulassung
im Anschluss ausgesprochen und in die Ahnentafel eingetragen werden kann.
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1) Bestandene Phänotyp- und Verhaltens-Beurteilung
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Informationen zur Anmeldung finden Sie oben auf der Seite.
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Der Eigentümer des Hundes muss Mitglied im CCC sein. Sollte der Hund im Eigentum mehrerer Personen stehen, so muss mindestens einer der Eigentümer Mitglied im CCC sein.
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Das Mindestalter des Hundes beträgt 12 Monate. Ihr Hund muss spätestens am Tag der PVB sein 1. Lebensjahr vollendet haben. Beispiel: Falls die PVB am 14. September stattfindet, sind nur Hunde zu gelassen, die spätestens am 14. September des Vorjahres geboren wurden, aber keine Hunde, die
am 15. September des Vorjahres oder später geboren wurden. Auch wenn es manchmal nur um einen Tag geht, können leider keine Ausnahmen gemacht werden.
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Ihr Hund muss im Zuchtbuch des CCC oder eines VDH-Kollegialvereins eingetragen sein. Die Übernahme Ihres Hundes
ins Zuchtbuch des CCC kann auf Wunsch anlässlich der PVB geschehen. Bitte
in diesem Fall das entsprechende Feld auf der Anmeldung ankreuzen und die Original-Ahnentafel mitbringen. Bei Hunden aus dem Ausland, die bisher weder ins Zuchtbuch des CCC noch in das Zuchtbuch eines VDH-Kollegialvereins eingetragen wurden, ist ein vom jeweiligen Verband ausgestelltes Export-Pedigree zur Eintragung in das Zuchtbuch notwendig. Aus diesem Export-Pedigree
oder einem von einigen Ländern ausgestellten Eigentumsnachweis muss zudem eindeutig hervorgehen, dass Sie der Eigentümer des Hundes sind.
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Ihr Hund muss mittels Mikrochip eindeutig identifizierbar sein. Falls der Chip nicht von
einem europäischen Standardlesegerät gelesen werden kann (z.B. bei Hunden aus
den USA), geben Sie dies bitte bei der Anmeldung an, damit sichergestellt
werden kann, dass ein entsprechendes Lesegerät vorhanden ist. Ohne eindeutige Identifizierung am Tag der PVB kann Ihr
Hund nicht beurteilt werden. Eine bereits gezahlte Gebühr verfällt nicht,
sondern wird bei der nächsten PVB desselben Hundes angerechnet.
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2) Ergebnisse der Gen-Tests auf prcd-PRA und PLL (Nachweis durch: Kopie der Labor-Befundberichte)
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Es gibt
kein Mindestalter, so dass auch der bei einem Welpen durchgeführte Test eingereicht werden kann. Die Befunde müssen mittels
Chipnummer eindeutig zuordbar sein.
Beachten Sie bitte, dass die Befunde nur anerkannt werden, wenn:
- die Probe (Abstrich) durch einen Zuchtwart des CCC im Anschluss an die Phänotyp-/Verhaltens-Beurteilung entnommen wurden oder
- die Probe (Abstrich) durch einen Zuchtwart des CCC entnommen wurde und die unterschriebene "Zuchtwart-Erklärung" vorliegt oder
- die Probe (Blut) durch einen Tierarzt entnommen wurde und die unterschriebene "Tierärztliche Erklärung" vorliegt.
Die Erklärungen sind unter dem Menüpunkt "Satzung, Ordnungen, Formulare" auf der Homepage zu finden.
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Ausnahme: Haben sowohl Vater als auch Mutter Ihres Hundes Ihre Zuchtzulassung im CCC oder im CER bestanden und sind beide nachweislich getestet, müssen Sie Ihren Hund nur dann auf prcd-PRA und/oder PLL testen lassen, falls eines der Elterntiere nicht frei (Genotyp N/N) getestet wurde. Ein freiwilliger Test ist selbstverständlich möglich. Die Details regelt die Zucht-Ordnung. Falls Sie sich nicht sicher sind, fragen Sie bitte
nach!
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3) Ergebnis der Untersuchung auf Patella Luxation (Nachweis durch: Durchschlag (rosa) des VDH-Bewertungsbogens)
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Am Tag der Untersuchung muss der Hund mind. 11 Monate alt sein. Die Untersuchung muss von einem VDH-anerkannten Tierarzt vorgenommen werden. Die Ergebnisse sind in einen VDH-Bewertungsbogen oder unseren clubeigenen Bewertungsbogen einzutragen. Bitte keine Bewertungsbögen anderer Verbände/Vereine benutzen! Die meisten VDH-anerkannten Tierärzte haben die VDH-Bewertungsbögen vorrätig. Sie sind aber auch im VDH-Shop erhältlich: http://vdh.borromedien.de/produkt-178/formular_untersuchung_auf_patellaluxation/2239383. Das Original ist für Ihre Unterlagen, der rosafarbene Durchschlag ist für den Chinese Crested Club
e.V., der blaue Durchschlag für die Zentrale Erfassungsstelle (VDH-Geschäftsstelle) und der gelbe Durchschlag
für den Tierarzt. Die meisten Tierärzte händigen Ihnen das Original sowie den rosafarbenen Durchschlag aus. Einige Tierärzte bestehen allerdings auch darauf, den rosafarbenen Durchschlag direkt an den Rassehundezuchtverein (in diesem Fall an den CCC) zu schicken. Wenn Sie nicht genau wissen, wie Ihr Tierarzt es handhabt, nehmen Sie sicherheitshalber die Adresse der Zuchtbuchstelle mit zum Tierarzt.
Tipp: Auf den meisten CACIBs wird diese Untersuchung ebenfalls angeboten, oftmals sogar zu günstigeren Preisen als bei den meisten Tierärzten. Hier können Sie sichergehen, dass es
sich
um einen VDH-anerkannten Tierarzt handelt und
auch die richtigen Bewertungsbögen vorhanden sind.
ACHTUNG: Der Tierarzt selbst darf keine Ergebnisse in die Ahnentafel eintragen. Hierzu ist nur die Zuchtbuchstelle berechtigt.
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4) Ausstellungsergebnis mit Formwertnote "SG" oder "V" (Nachweis durch: Kopie des Richterberichts)
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